Viele Fahrer binden bei Planenaufliegern die Hecktüren zur Seite, um schneller zu laden oder weil sie „nur kurz“ leer fahren.
In der Praxis führt das bei Kontrollen fast immer zu Problemen — und zwar aus zwei Gründen:

  1. Der Auflieger wird breiter als zulässig.
  2. Die Türen sind ein tragendes Bauteil und gehören zur Stabilität des Fahrzeugs.

Deshalb gilt:
Ein Planenauflieger ist nicht für Fahrten mit offenen oder seitlich fixierten Türen zugelassen.


1. Warum der Auflieger „zu breit“ ist

Wenn die Türen nach außen gebunden werden, stehen sie:

  • seitlich über die Fahrzeugkontur hinaus
  • in den Verkehrsraum hinein
  • außerhalb der zulässigen Breite von 2,55 m

Schon wenige Zentimeter reichen aus, damit die Polizei oder das BALM sagt:

„Fahrzeug ist zu breit — Weiterfahrt verboten.“

Das gilt auch dann, wenn der Auflieger leer ist.


2. Türen sind Teil der Stabilität des Aufliegers

Das ist der Punkt, den viele Fahrer nicht wissen:

Die Hecktüren eines Planenaufliegers sind konstruktiv relevant für:

  • die Verwindungssteifigkeit
  • die Rahmenstabilität
  • die Torsionskräfte beim Fahren
  • die Seitenaussteifung des Aufbaus

Wenn die Türen offen sind, fehlt ein Teil der Stabilisierung.
Das führt zu:

  • stärkerem Verdrehen des Rahmens
  • höherer Belastung der Scharniere
  • instabilem Fahrverhalten
  • Risiko von Schäden am Aufbau

Deshalb sagen Kontrollen völlig korrekt:

„Der Auflieger ist für Fahrten mit offenen Türen nicht vorgesehen.“


3. Welche Verstöße entstehen bei offenen Türen?

Mehrere gleichzeitig — und das macht es teuer.

3.1. Fahrzeug zu breit

→ Verstoß gegen §32 StVZO
→ Bußgeld + ggf. Punkt
→ Weiterfahrt untersagt

3.2. Fahrzeug nicht verkehrssicher

→ §23 StVO
→ Fahrer haftet
→ Unternehmer haftet zusätzlich

3.3. Technischer Mangel

→ Türen nicht verriegelt
→ Scharniere belastet
→ Gefahr des Abreißens

3.4. Ladungssicherung (auch leer!)

Auch ein leerer Auflieger muss betriebsbereit sein.
Offene Türen gelten als mangelhafte Sicherung beweglicher Teile.


4. Warum Kontrollen hier besonders streng sind

BALM und Polizei achten darauf, weil:

  • Türen in den Gegenverkehr schlagen können
  • Radfahrer und Fußgänger gefährdet werden
  • Türen bei 80–90 km/h abreißen können
  • Planenauflieger ohne Türen instabiler sind
  • Schäden an Infrastruktur entstehen können

Für die Behörden ist das ein klarer Gefährdungstatbestand.


5. Was Fahrer stattdessen tun sollten

1. Türen IMMER schließen und verriegeln

Auch bei Leerfahrten.
Auch auf kurzen Strecken.

2. Wenn Türen defekt sind → sofort melden

Defekte Verriegelungen sind ein technischer Mangel.

3. Wenn die Ladung übersteht → Alternativen nutzen

  • Curtainsider seitlich öffnen
  • Schiebeplane nutzen
  • Ladebordwand einsetzen
  • anderes Fahrzeug wählen

4. Fahrbereitschaft prüfen

Türen gehören zur täglichen Sichtkontrolle.


6. Unternehmerpflichten

Unternehmer müssen sicherstellen:

  • dass Türen technisch einwandfrei sind
  • dass Fahrer geschult sind
  • dass keine Fahrten mit offenen Türen stattfinden
  • dass defekte Verriegelungen sofort repariert werden

Bei Verstößen haftet der Unternehmer immer mit.


7. FAQ – Fahren mit seitlich gebundenen Türen

Ist es erlaubt, leer mit offenen Türen zu fahren?

Nein.
Der Auflieger ist dann zu breit und technisch nicht stabil.

Warum sind die Türen Teil der Stabilität?

Sie versteifen den Rahmen und verhindern Verwindung.

Was passiert bei einer Kontrolle?

Bußgeld, Punkt, Stilllegung.

Kann TruckBear im Bußgeldverfahren helfen?

Ja — besonders bei:

  • Stilllegung
  • technischen Mängeln
  • Ladungssicherung
  • Gefährdungstatbeständen

8. Rechtlicher Hinweis

Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert.
Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen.
Rechtsvorschriften können sich ändern oder regional abweichen.

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