Unfall im Ausland: Schadensregulierung in Europa, Land für Land
Stand: Oktober 2026 · Evgueni Donde, TruckBear
Unfall im Ausland, Schadensregulierung: Nach einem Unfall im Ausland gilt das Recht des Unfalllandes, nicht das deutsche. Das kostet Geld. In Italien zahlt die Versicherung keinen Gutachter. In Spanien gibt es keinen Mietwagen, und der Anspruch verjährt schon nach 1 Jahr. Hier sehen Sie für jedes Land, was gezahlt wird und was nicht. Wir regulieren solche Schäden seit über 15 Jahren.
Was überall in der EU gleich ist
Einige Regeln gelten in allen EU-Ländern und in der Schweiz:
- Sie können den Schaden in Deutschland melden, beim Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung. Den Namen nennt der Zentralruf der Autoversicherer.
- Die Versicherung muss innerhalb von 3 Monaten zahlen oder begründet antworten. Sonst hilft die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe.
- Klagen können Sie in Deutschland. Es gilt aber trotzdem das Recht des Unfalllandes.
- Die deutsche Kostenpauschale von rund 25 € gibt es im Ausland nicht überall.
Übersicht: Was zahlt die Versicherung in welchem Land?
Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zu Deutschland. Fall: Ihr Fahrer ist nicht schuld.
| Land | Gutachter | Anwalt (außergerichtlich) | Mietwagen / Ausfall | Wertminderung | Verjährung |
|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland (Vergleich) | ja | ja | ja, bei Lkw konkreter Schaden | ja | 3 Jahre |
| Italien | nein | ja, wenn notwendig | nur wenn beruflich unbedingt nötig, mit Belegen | nur bei schwerem Schaden | 2 Jahre (Sachschaden) |
| Frankreich | oft, nicht immer | nein | Mietwagen nur beruflich, 25–40 % Abzug | nein | 5 Jahre |
| Spanien | nein | nein | nein | nein | 1 Jahr |
| Portugal | meist nur Gutachter der Versicherung | nein | Mietwagen nur nach Absprache, kein Nutzungsausfall | selten | 3 Jahre |
| Niederlande | ja, wenn nötig | weitgehend ja | Mietwagen, ca. 25 % Abzug, kein Nutzungsausfall | nur bis 5 Jahre Fahrzeugalter | 3 Jahre |
| Belgien | rechtlich ja, außergerichtlich oft nicht | nein | Mietwagen meist für die Reparaturdauer | selten | 5 Jahre |
| Luxemburg | meist ja, nach Absprache | nein | Mietwagen nur wenige Tage | schwer durchzusetzen | 3 Jahre gegen die Versicherung |
| Österreich | wenn nötig, Risiko beim Geschädigten | überwiegend ja | Mietwagen, 10–15 % Abzug, kein Nutzungsausfall | nur bis ca. 3 Jahre Fahrzeugalter | 3 Jahre |
| Schweiz | nur wenn nötig | nur wenn nötig | Mietwagen ja, Nutzungsausfall selten | nur neuere Fahrzeuge | 3 Jahre ab Kenntnis |
| Polen | eigener nur wenn nötig | nur ausnahmsweise | Mietwagen ja, Nutzungsausfall nur bei belegtem beruflichem Schaden | meist nur vor Gericht | 3 Jahre |
| Tschechien | nur nach Absprache | nur wenn die Versicherung nach 3 Monaten nicht reguliert | Mietwagen, 25 % Abzug, kein Nutzungsausfall | kaum | 3 Jahre |
| Slowakei | nur nach Absprache | unklar | Mietwagen, kein Nutzungsausfall | kaum | 2 Jahre (Angabe unsicher) |
| Ungarn | meist nur Gutachter der Versicherung | nein | Mietwagen bei Bedarf, kein Nutzungsausfall | nur junge Fahrzeuge | 5 Jahre |
| Bulgarien | meist nur Gutachter der Versicherung | nein | Mietwagen nur beruflich | nein | 5 Jahre |
| Slowenien | meist ja | in der Regel nein | Mietwagen nur bei Bedarf | begrenzt, neue Fahrzeuge | 3 Jahre |
| Kroatien | meist nur Gutachter der Versicherung | selten | Mietwagen nur beruflich, kein Nutzungsausfall | gering | 3 Jahre |
Quellen: ADAC-Merkblätter und Länderseiten zu Auslandsunfällen (2024–2026), Behörden und Versicherer der Länder. Die Angaben beschreiben die Regel für Fahrzeugschäden. Jeder Fall ist anders, Angaben ohne Gewähr.
Italien: Was gezahlt wird und was nicht
Wird gezahlt
- Reparatur des Fahrzeugs
- Abschleppen bis zur nächsten Werkstatt
- Anwaltskosten, wenn der Anwalt notwendig war
- Schmerzensgeld, oft höher als in Deutschland
- eine Unkostenpauschale
Wird nicht oder kaum gezahlt
- Gutachterkosten: nach italienischem Recht nicht ersetzbar
- Mietwagen: nur wenn er beruflich unbedingt nötig ist
- Nutzungsausfall: nur mit Belegen
- Wertminderung: nur bei schwerem Schaden
Der Europäische Unfallbericht heißt in Italien „CAI“. Bei kleinem Blechschaden kommt die Polizei nicht. Achtung: Sachschäden verjähren in Italien schon nach 2 Jahren. Panne oder Unfall mit dem Lkw in Italien? Hilfe vor Ort: Mobile LKW Werkstatt Italien.
Besonderheiten in den einzelnen Ländern
Frankreich
Bei Blechschaden kommt die Polizei nicht. Der Unfallbericht heißt „constat amiable“. Ab etwa 1.000 € Schaden braucht es oft ein Gutachten. Die gegnerische Versicherung soll das Fahrzeug vorher besichtigen dürfen. Keine Wertminderung, kein Anwaltsgeld. Für Lkw über 3,5 t sind die Abschlepppreise auf der Autobahn frei: mehr dazu.
Spanien
Hier steht der Geschädigte am schlechtesten da. Kein Gutachter, kein Anwalt, kein Mietwagen, keine Wertminderung. Abrechnung nur gegen Rechnung, nicht nach Gutachten. Und die Frist ist nur 1 Jahr.
Österreich
Wer die Polizei bei reinem Sachschaden ruft, zahlt 36 € Gebühr. Die kann man vom Gegner zurückfordern. Für Lkw wichtig: Ein Gericht (OLG Linz, 2025) gab einer Lkw-Halterin kein Geld für Verdienstausfall, weil Zeitraum und Höhe nicht genau belegt waren.
Schweiz
Ein Gutachten ist ab etwa 700 € Schaden nötig. Darunter reicht ein Kostenvoranschlag oder die Rechnung. Anwaltskosten gibt es nur, wenn der Fall schwierig war.
Polen
Rufen Sie die Polizei, auch bei Sachschaden. Die Angaben dazu sind nicht einheitlich, sicher ist sicher. Wertminderung für Lkw gibt es nur bei Fahrzeugen bis 3 bis 4 Jahre.
Tschechien, Ungarn, Slowenien, Rumänien
Mit sichtbarem Unfallschaden dürfen Sie nur mit einer Schadensbestätigung der Polizei ausreisen. In Tschechien muss die Polizei ab etwa 100.000 CZK Schaden kommen. In Rumänien muss die Polizei bei jedem Unfall gerufen werden.
Belgien
Verhandlungen mit der Versicherung stoppen die Verjährung grundsätzlich nicht. Die Frist läuft also weiter, auch wenn noch verhandelt wird.
Niederlande
Gutachter und Anwalt werden oft bezahlt, wenn sie nötig waren. Klären Sie den Gutachter vorher mit der gegnerischen Versicherung ab.
Weitere Länder: wichtige Fristen
- Schweden: Wer Vollkasko hat, wird zuerst von der eigenen Versicherung bezahlt. Frist 10 Jahre.
- Lettland: Sachschaden verjährt schon nach 1 Jahr.
- Irland: Sachschaden 6 Jahre. Personenschaden zuerst beim staatlichen Injuries Resolution Board melden, Frist 2 Jahre.
- Malta: 2 Jahre.
- Dänemark und Finnland: 3 Jahre.
- Estland: Bei einem Fahrzeug aus dem Ausland geht der Anspruch an die Versicherung des Verursachers.
So sichern Sie Ihr Geld nach einem Unfall im Ausland
Beweise vor Ort
Europäischer Unfallbericht, Fotos, Kennzeichen, Zeugen. Nichts unterschreiben, was der Fahrer nicht versteht.
Frist notieren
Spanien und Lettland 1 Jahr, Italien und Slowakei 2 Jahre. Warten kostet hier schnell den ganzen Anspruch.
Gutachter vorher klären
In vielen Ländern zahlt die Versicherung einen eigenen Gutachter nur nach Absprache. Erst fragen, dann beauftragen.
Standzeit belegen
Für Lkw gibt es fast nirgends eine Pauschale. Belegen Sie Ausfalltage, entgangene Fahrten und Mietkosten genau.
Unfall im Ausland? Wir regulieren den Schaden.
Seit über 15 Jahren regulieren wir Unfallschäden für Speditionen, in Deutschland und im Ausland. Schicken Sie uns Unfallbericht, Fotos und Kennzeichen per WhatsApp. Wir sagen Ihnen, was Sie im Unfallland fordern können.
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FAQ: Schadensregulierung nach Unfall im Ausland
Welches Recht gilt bei einem Unfall im Ausland?
Das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Das gilt auch, wenn Sie den Schaden in Deutschland melden oder in Deutschland klagen.
Zahlt die ausländische Versicherung meinen Gutachter?
Oft nicht. In Italien und Spanien gar nicht, in vielen anderen Ländern nur nach Absprache mit der Versicherung. Klären Sie das, bevor Sie einen Gutachter beauftragen.
Wo verjährt der Anspruch am schnellsten?
In Spanien nach 1 Jahr, in Lettland für Sachschäden ebenfalls nach 1 Jahr. In Italien verjähren Sachschäden nach 2 Jahren.
Kann ich den Schaden in Deutschland melden?
Ja. Jede Kfz-Versicherung in der EU hat in Deutschland einen Schadenregulierungsbeauftragten. Den Namen nennt der Zentralruf der Autoversicherer. Die Versicherung muss innerhalb von 3 Monaten zahlen oder begründet antworten.
Bekomme ich Geld für die Standzeit meines Lkw?
Eine Pauschale gibt es dafür fast nirgends. Meist wird nur ein belegter Schaden ersetzt, zum Beispiel ein Mietfahrzeug oder nachgewiesener Verdienstausfall. Dokumentieren Sie Ausfalltage und Kosten genau.